Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 WF 9/07

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28.12.2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 20.12.2006 aufgehoben.

Das Familiengericht wird angewiesen, über die Abhilfe (§ 572 Abs. 1 ZPO) der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 14.11.2006 zu entscheiden.


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