Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 380/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit der Angeklagte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung verurteilt worden ist, mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herne-Wanne zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 164/08
24. April 2008
2 Ss 164/08 24. April 2008
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 322/07
19. November 2007
2 Ss 322/07 19. November 2007

Referenzen