Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 380/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit der Angeklagte wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung verurteilt worden ist, mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herne-Wanne zurückverwiesen.


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