Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - II-8 UF 85/09

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 10. März 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen im Ausspruch zum na¬chehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab dem 07. August 2009 Nachscheidungsunterhalt zu zahlen, und zwar monatlich 7.578,00 EUR bis zum 31. Juli 2010, monatlich 4.000,00 EUR vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 und monatlich 2.000,00 EUR ab dem 01. Januar 2014.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentschei¬dung des angefochtenen Urteils. Die Kosten der Berufungsinstanz werden ebenfalls gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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