Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-2 WF 146/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 30.5.2011 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 9.5.2011 , nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat, abgeändert.

Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus R bewilligt, für ihren Auskunftsantrag und soweit sie beantragt,

den Antragsgegner zur Zahlung rückständigen Volljährigenunterhalts in Höhe von 885,00 € für die Zeit von August 2010 bis einschließlich April 2011 und von 115,00 € monatlich ab Mai 2011 zu verpflichten.

Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.


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