Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-1 UF 295/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.10.2011 verkündete Anerkenntnisteil- und Schlussurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Bielefeld wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Sein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.556,58 € festgesetzt.


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