Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 WF 283/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des antragstellenden Landes vom 12.11.2014 gegen den am 31.10.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte wird zurückgewiesen.

Das antragstellende Land trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.026 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.