Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 128/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.08.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 41.396,57 Euro nebst 7% Mehrwertsteuer und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2014 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 3.671,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten werden wie folgt verteilt:

Erste Instanz:

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 8 %, die Beklagte zu 1) zu 85 % und die Beklagte zu 2) zu 7 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 85 %, die Beklagte zu 2) zu 7 % und der Kläger im Übrigen selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 55 %. Im Übrigen findet eine Erstattung der erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten nicht statt.

Zweite Instanz:

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 93 % und die Beklagte zu 2) zu 7 %. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung im Berufungsverfahren nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils gegen die vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.