Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 27/15

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Dezember 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das zuvor genannte Urteil abgeändert.

Die Beklagten zu 1) und 3) werden weiter verurteilt, über den titulierten Betrag von 7.500 € hinaus, ein weiteres Schmerzensgeld von 7.200 € zu zahlen.

Die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 7/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/10.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen, mit Ausnahme der Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2), die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner.

Die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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