Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 18/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 09. Dezember 2014 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des LG Arnsberg abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach dem am xx.xx.2011 verstorbenen Herrn H, bestehend aus

              a) der Klägerin,

              b) Herrn H3, ##### B2,

              c) Frau H2, A C1-x, ##### B2,

              d) Frau B, I-Straße, ##### B2,

ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.03.2013 zu zahlen;

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Erbengemeinschaft 2.748,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.03.2013 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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