Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 7 UF 142/20

Tenor

Auf die Beschwerde der Anzunehmenden werden die Beschlüsse des Amtsgerichts – Familiengericht – Arnsberg vom 25.10.2019 und 20.03.2020 dahin abgeändert, dass die Anzunehmende infolge der Adoption den Geburtsnamen „Q“ erhält und den Ehenamen „L“ weiterführt.

Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Der Wert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen