Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 W 13/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 16.04.2021 wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 10.03.2021, Aktenzeichen: I-6 O 369/20, abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwälte A, B und Kollegen, Z, bewilligt.

Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Partei wird von der Anordnung einer ratenweisen Zahlung der Prozesskosten zunächst abgesehen. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a Abs. 1 ZPO abgeändert werden.


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