Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 80/21

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts wird abgeändert. Der Hofübergabevertrag des Notars E. in F. vom 15.06.2018 (UR-Nr. N02) in der Fassung des Änderungsvertrages des Notars E. in F. vom 14.04.2022 (UR-Nr. N03) wird genehmigt.

Für die Beschwerdeinstanz wird von der Erhebung der Gerichtskosten abgesehen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 220.878,08 EUR festgesetzt.


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