Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 15/22

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27.01.2022 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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