Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 343/03

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 15.04.2003 (109 - 15/02) wird abgeändert und im ersten Satz des Tenors wie folgt neu gefasst:

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 22.03.2002 (505 Gs 980/02) wird aufgehoben. Der weitergehende Antrag des Angeklagten wird zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse zu einem Drittel und der Angeklagte zu zwei Dritteln.


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