Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 25 UF 5/03

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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