Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Ws 110/04

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Aachen vom 17.07.2002 - Az 51 Js 456/97 - wird zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Aachen eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Angeschuldigten.


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