Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 67/05

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.03.2005 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (85 O 194/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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