Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 82/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.09.2008 - 7 O 262/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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