Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 176/09

Tenor

Der Kläger wird darauf hingewiesen, daß der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 30. Oktober 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 252/09 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger hat binnen 3 Wochen seit Zugang dieses Beschlusses Gelegenheit zur Stellungnahme.


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