Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 1 U 36/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. April 2013 – 23 O 266/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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