Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 WF 194/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 21.07.2011 wird der Be­schluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Geilenkirchen vom 04.07.2011 - 12 F 128/11 – abgeändert und ihr unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. aus B. für den Auskunftsantrag Verfah­renskostenhilfe bewilligt.


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