Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 196/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.2011 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bonn, Az.: 4 O 114/10, abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 700,- € festgesetzt.


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