Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 65/12

Tenor

Die  Berufung des Beklagten  gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15.03.2012  - 4 O 92/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil werden für vorläufig vollstreckbar erklärt. Dem Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger  vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

                 Die Revision wird nicht zugelassen.


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