Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 UF 16/13

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.

Die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 2) ist damit wirkungslos.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligten zu 3), mit Ausnahme der Kosten der Anschlussbeschwerde, die der Beteiligten zu 2) auferlegt werden.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.


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