Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 4/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 09.12.2013 gegen den Beschluss der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 25.11.2013 - 12 O 228/13 -  wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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