Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 72/13

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung der Beklagten das am 11.04.2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 473/12 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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