Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 23/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 08.01.2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  26 O 253/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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