Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 174/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.10.2016 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – Einzelrichter -, Az. 17 O 500/15, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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