Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 230/20

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.11.2020 - 28 O 69/20 – wird zurückgewiesen. Soweit der Kläger im Termin vom 26.08.2021 seine Berufung teilweise zurückgenommen hat, wird er zudem des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des angefochtenen Urteils und dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf bis 35.000 EUR.

6. In Abänderung der Streitwertfestsetzung im angefochtenen Urteil wird auch der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf bis 35.000 EUR festgesetzt.


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