Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 208/21

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.12.2021 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 2 O 208/21 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 7.083,20 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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