Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 111/22

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.08.2022 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Az. 10 O 179/21 – wird zurückgewiesen.

              Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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