Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 85/23

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.06.2023 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Einzelrichter - zum Az. 1 O 248/22 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen