Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 77/23

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.05.2023 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 21 O 55/23 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Hauptforderung von 488.101,21 € nur Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2022 zu zahlen sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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