Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 27/23

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 18. Januar 2023 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 312/21 – wird hinsichtlich des Berufungsantrags zu 4. als unzulässig verworfen.

II. Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen wird das am 18. Januar 2023 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 312/21 – auf die Berufung der Beklagten teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.


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