Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 11 U 70/23

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.04.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 50/22 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner

  • 1.                13.342,43 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2021 zu zahlen;

  • 2.                Rechtsanwaltskosten aus vorgerichtlicher Tätigkeit in Höhe von 953,40 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 23 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 77 %.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen