Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 34/25

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Abänderung der Kostenentscheidung des Landgerichts die Beklagte 80 % und der Kläger 20 % der erstinstanzlichen Kosten zu tragen haben und der Streitwert für die erste Instanz auf 64.000,00 Euro festgesetzt wird.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch und im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 5.000 Euro hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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