Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 175/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 830,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2016 zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 830,23 EUR festgesetzt.


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