Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 13 KR 533/18

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Streitwert wird für die Zeit bis 27.02.2019 auf 20.400,00 EUR und für die Zeit ab 28.02.2019 auf 6.900,00 EUR festgesetzt.


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