Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 2755/05

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 5. Juni 2001und des Widerspruchsbescheides vom 19. Mai 2005 verurteilt, dem Kläger für die Jahre 2000 bis 2003 einen Nettobetrag von insgesamt 1.240,05 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 21. Juni 2005.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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