Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 K 2074/14

Tenor

Die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 24. Februar 2014 – Reg.-Nr.: 0-XX-0000/13 – in der Fassung der Baugenehmigung (1. veränderte Ausführung) vom 26. Juni 2014 – Reg.-Nr.: 0-XX-0000/14 - wird aufgehoben.

Die  Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.


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