Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 1022/18

Tenor

  • 1. D

    ie aufschiebende Wirkung der durch den Antragsteller noch zu erhebenden Klage gegen die von der Antragsgegnerin ergriffenen Maßnahmen, die es dem Antragsteller verwehren, auf der Facebook-Seite "AStA der I.   E.          " unter dem Pseudonym seiner Facebook-Seite "Direkte Aktion an der I.   " Beiträge zu posten und in Beiträgen auf diese Seite zu verlinken, wird angeordnet.Dem Antragsteller wird aufgegeben, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegen die vorbezeichneten Maßnahmen der Antragsgegnerin vor dem beschließenden Gericht Klage zu erheben.Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, innerhalb von 3 Werktagen, nachdem ihr die vom Antragsteller zu erhebende Klage zugestellt worden ist, vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über diese Klage die Maßnahmen rückgängig zu machen, die es dem Antragsteller verwehren, auf der Facebook-Seite "AStA der I.   E.          " unter dem Pseudonym seiner Facebook-Seite "Direkte Aktion an der I.   " Beiträge zu posten und in Beiträgen auf diese Seite zu verlinken.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 2 L 450/21
24. September 2021
2 L 450/21 24. September 2021

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