Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 152/19

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen ein Drittel der Kosten des Verfahrens, die Antragsgegnerin trägt zwei Drittel der Kosten.

Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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