Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 11045/02

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.149,67 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin zu 7/10 und der Beklagte zu 3/10.


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