Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 4280/09

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Es wird festgestellt, dass die Übergabe des Klägers an die Republik Kenia zur Strafverfolgung rechtswidrig war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er die Klage zurückgenommen hat. Die übrigen Verfahrenskosten trägt der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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