Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 672/10

Tenor

Die Klagen der Kläger zu 1) bis 4) werden abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1), 3) und 4) zu jeweils 2/7, die Klägerin zu 2) zu 1/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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