Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 6462/14

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

2. Das beklagte Versorgungswerk wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin auf Rücknahme vom 07.04.2015 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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