Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BeamtStG § 24 Verlust der Beamtenrechte

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

1.
wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2.
wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 16a D 24.928
29. Oktober 2025
16a D 24.928 29. Oktober 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 C 13.24
4. September 2025
2 C 13.24 4. September 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 31 A 1774/23.O
25. Juni 2025
31 A 1774/23.O 25. Juni 2025
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 31 A 1775/23.O
25. Juni 2025
31 A 1775/23.O 25. Juni 2025
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 LD 16/23
28. April 2025
3 LD 16/23 28. April 2025
Urteil vom Landgericht Aachen - 68 KLs 5/24
10. Februar 2025
68 KLs 5/24 10. Februar 2025
Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht - 2 B 25/24
12. Dezember 2024
2 B 25/24 12. Dezember 2024
Urteil vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 3 LD 1/23
27. November 2024
3 LD 1/23 27. November 2024
Urteil vom Bundesgerichtshof - 2 StR 54/24
20. November 2024
2 StR 54/24 20. November 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig - 7 A 285/20
6. November 2024
7 A 285/20 6. November 2024