MKSeuchV 2005
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Impfungen und Heilversuche
- § 2a Früherkennung
- § 3 Verdachtsbetrieb
- § 4 Anordnungen für weitere Betriebe
- § 5 Kontrollzone
- § 6 Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 8 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 9 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 10 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- § 11 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 12 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 13 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 15 Sperrgebiet
- § 16 Notimpfung
- § 17 Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- § 18 Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- § 19 Untersuchungen nach Notimpfung
- § 20 Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- § 21 Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- § 22 Anwendungsvorrang
- § 23 Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 24 Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- § 25 Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- § 26 Tilgungsplan
- § 27 Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
- § 28 Schutzmaßregeln
- § 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 30 Wiederbelegung von Betrieben
- § 31 Behördliche Anordnungen
- § 31a Weitergehende Maßnahmen
- § 32 Tierseuchenbekämpfungszentrum
- § 33 Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
- § 33a Erlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
- § 34 Ordnungswidrigkeiten
- § 35 Berechnung von Fristen
- § 36 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage 1 (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1)
- Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)
- Anlage 3 (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a)
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2017 I 2666, 3245, 3526; (Neuf)
Versionen
- 1. Januar 1990 (ausgewählt)