NWRG
Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck des Nationalen Waffenregisters; Registerbehörde
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Anlass der Speicherung
- § 4 Inhalt des Nationalen Waffenregisters; Ordnungsnummern
- § 5 Datenübermittlung durch die Waffenbehörden
- § 6 Datenzuordnung beim Überlassen und Erwerben registrierter Waffen
- § 7 Datenzuordnung bei Wohnortwechsel des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- § 8 Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
- § 9 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
- § 10 Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste
- § 11 Weitere Voraussetzungen für die Datenübermittlung
- § 12 Gruppenauskunft
- § 13 Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 14 Gruppenauskünfte im automatisierten Verfahren
- § 15 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 16 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung auf Ersuchen und im automatisierten Abrufverfahren
- § 17 Zweckbindung bei der Datenverarbeitung und Datennutzung
- § 18 Löschung von Daten
- § 19 Auskunft an den Betroffenen; Berichtigung von Daten
- § 20 Verordnungsermächtigung
- § 21 Ausschluss abweichenden Landesrechts
- § 22 Erstmalige Übermittlung des Datenbestandes
- § 23 Einführungsbestimmung; Probebetrieb
- § 24 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 37 G v. 18.7.2017 I 2745 (Stand)
Versionen
- 18. Juli 2017 (ausgewählt)