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BinSchUO2008Anh IX Anhang (Law)
Bild 1: Fehlergrenzen für Wendeanzeiger
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BinSchUO2008Anh IX Inhaltsverzeichnis (Law)
§§ ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.01 Anwendungsbereich (Law)
Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Binnenschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mind...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.03 Typprüfung (Law)
1. Die Einhaltung der Mindestanforderungen für Wendeanzeiger nach Kapitel 2 bis 4 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)
1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.03 Bedienung (Law)
1. Es sollen nicht mehr Bedieneinrichtungen vorhanden sein, als zur ordnungsgemäßen Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.04 Bedienungsanleitungen (Law)
Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.03 Messbereiche (Law)
Wendeanzeiger können mit nur einem oder mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende Messbereiche werden empfohlen: 30°/min, ...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.05 Empfindlichkeit (Law)
Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.
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BinSchUO2008Anh IX § 3.06 Funktionsüberwachung (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger nicht innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeitet, muss dies angezeigt werden. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.09 Tochtergeräte (Law)
Tochtergeräte müssen alle Anforderungen erfüllen, die an Wendeanzeiger gestellt werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 4.01 Bedienung (Law)
1. Alle Bedienorgane müssen so angebracht sein, dass während ihrer Betätigung keine korrespondierende Anzeige abgedeckt wird und die Radarnav...
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BinSchUO2008Anh IX § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)
1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante (63 % des Endwertes) darf 0,4 s nicht überschreiten. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.03 Prüfverfahren (Law)
1. Der Wendeanzeiger wird unter Nennbedingungen und unter Extrembedingungen geprüft. Dabei werden die Betriebsspannung und die Umgebungstempe...
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BinSchUO2008Anh IX § 1 Allgemeines (Law)
1. Der Aufstellungsort des Magnetkompasses für Binnenschiffe muss im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gewählt werden, dass eine Beeinträ...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.01 Konstruktion, Ausführung (Law)
1. Wendeanzeiger müssen für den Betrieb an Bord von Schiffen, die in der Binnenschifffahrt eingesetzt werden, geeignet sein. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)
Die Messungen der abgestrahlten Funkstörungen werden entsprechend der Norm DIN EN 60945:2003 im Frequenzbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Nummer 2 müssen erf...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers (Law)
Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.
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BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)
1. Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers (Law)
Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.
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BinSchUO2008Anh IX § 1.08 Änderungen an typgenehmigten Anlagen (Law)
1. Änderungen an zugelassenen Anlagen führen zum Erlöschen der Typgenehmigung. Soweit Änderungen beabsichtigt sind, sind diese der Prüfstelle...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.05 Einbau des Sensors (Law)
Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben. Einbauhinweise zur Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbew...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)
1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...
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BinSchUO2008Anh IX § 4.03 Anschluss von Zusatzgeräten (Law)
1. Wenn der Wendeanzeiger eine Möglichkeit zum Anschluss von Tochteranzeigen oder ähnlichem besitzt, muss das Wendegeschwi...
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BinSchUO2008Anh IX § 4 Einbau der Radarantenne (Law)
1. Die Radarantenne soll so nahe wie möglich über der Mittellängsachse des Schiffes eingebaut werden. Im Strahlungsbereich der Antenne soll s...
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BinSchUO2008Anh IX § 6 Einbau des Wendeanzeigers (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in dessen Blickfeld angebracht sein. 2. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 7 Einbau des Positionssensors (Law)
Für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden, muss der Positionssensor, insbesondere eine DGPS-Antenne, so eingebaut werden, dass er die bestmögliche Genauigkeit erzielt und durch...
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BinSchUO2008Anh IX § 8 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)
1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Gemeinschaftszeugnisses (ausgenommen nach § 2.09 N...
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BinSchUO2008Anh IX § 3 Haltevorrichtungen und Kompensiermittel (Law)
1. Ein kardanisch aufgehängter Magnetkompass muss in einer zugehörigen Haltevorrichtung mit Kardanlagern fest montiert werden. ...
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BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)
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BinSchUO2008Anh IX § 3.01 Zugriff auf den Wendeanzeiger (Law)
1. Der Wendeanzeiger muss spätestens 4 min nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeite...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)
Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).
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BinSchUO2008Anh IX § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder (Law)
Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.
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BinSchUO2008Anh IX § 2 Schutzabstände von magnetischen Störquellen (Law)
1. Gleichstromführende Kabel in der Nähe des Magnetkompasses müssen doppelpolig verlegt sein. Dies gilt in Abhängigkeit von der Stromstärke i...
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BinSchUO2008Anh IX § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
1. Allgemeine Anforderungen Wendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit v...
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BinSchUO2008Anh IX § 3.07 Unempfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen (Law)
1. Rollbewegungen mit Neigungswinkeln bis zu 10° bei Winkelgeschwindigkeiten bis zu 4°/s dürfen keine über die Toleranzgrenzen hinausgehenden...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)
Die Prüfung der Stromversorgung, der Sicherheit, der gegenseitigen Beeinflussung von Bordgeräten, des Kompassschutzabstandes, der klimatischen Belastbarkeit, der mechanischen Belastbarkeit, der Umwelt...
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BinSchUO2008Anh IX § 9 Bescheinigung über Einbau und Funktion (Law)
1. Nach erfolgreicher Prüfung nach § 8 stellt die zuständige Behörde, die Prüfstelle oder die anerkannte Fachfirma eine Bescheinigung nach Mu...
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BinSchUO2008Anh IX § 5 Einbau des Radarsichtgerätes und des Bedienteils (Law)
1. Radarsichtgerät und Bedienteil müssen im Steuerhaus so eingebaut werden, dass die Auswertung des Radarbildes und die Bedienung der Navigat...