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Dokumenttyp
  •  Law (39)
Gesetzbuch
  •  BinSchUO2008Anh IX (39)
39 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BinSchUO2008Anh IX Anhang (Law)

    Bild 1: Fehlergrenzen für Wendeanzeiger

  • BinSchUO2008Anh IX Inhaltsverzeichnis (Law)

    §§ ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.01 Anwendungsbereich (Law)

    Diese Vorschriften legen die Mindestanforderungen an Geräte zur Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Wendeanzeiger) in der Binnenschifffahrt fest sowie die Bedingungen, unter denen die Erfüllung der Mind...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.03 Typprüfung (Law)

    1. Die Einhaltung der Mindestanforderungen für Wendeanzeiger nach Kapitel 2 bis 4 wird bei einer Typprüfung nachgewiesen. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.05 Typgenehmigung (Law)

    1. Die Typgenehmigung wird auf Basis der Prüfbescheinigung von der zuständigen Behörde erteilt. Die zuständige Behörde teilt die von ihr zuge...

  • BinSchUO2008Anh IX § 2.03 Bedienung (Law)

    1. Es sollen nicht mehr Bedieneinrichtungen vorhanden sein, als zur ordnungsgemäßen Bedienung erforderlich sind. Ihre Ausführung, Bezeichnung...

  • BinSchUO2008Anh IX § 2.04 Bedienungsanleitungen (Law)

    Zu jeder Anlage muss eine ausführliche Bedienungsanleitung geliefert werden. Diese muss in deutscher, englischer, französischer und niederländischer Sprache erhältlich sein und mindestens...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.03 Messbereiche (Law)

    Wendeanzeiger können mit nur einem oder mit mehreren Messbereichen ausgestattet sein. Folgende Messbereiche werden empfohlen:  30°/min, ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.05 Empfindlichkeit (Law)

    Die Ansprechschwelle darf eine Winkelgeschwindigkeitsänderung von 1 % des eingestellten Bereiches nicht überschreiten.

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.06 Funktionsüberwachung (Law)

    1. Wenn der Wendeanzeiger nicht innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeitet, muss dies angezeigt werden. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.09 Tochtergeräte (Law)

    Tochtergeräte müssen alle Anforderungen erfüllen, die an Wendeanzeiger gestellt werden.

  • BinSchUO2008Anh IX § 4.01 Bedienung (Law)

    1. Alle Bedienorgane müssen so angebracht sein, dass während ihrer Betätigung keine korrespondierende Anzeige abgedeckt wird und die Radarnav...

  • BinSchUO2008Anh IX § 4.02 Dämpfungseinrichtungen (Law)

    1. Das Sensorsystem soll kritisch bedämpft sein. Die Dämpfungszeitkonstante (63 % des Endwertes) darf 0,4 s nicht überschreiten. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 5.03 Prüfverfahren (Law)

    1. Der Wendeanzeiger wird unter Nennbedingungen und unter Extrembedingungen geprüft. Dabei werden die Betriebsspannung und die Umgebungstempe...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1 Allgemeines (Law)

    1. Der Aufstellungsort des Magnetkompasses für Binnenschiffe muss im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten so gewählt werden, dass eine Beeinträ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 2.01 Konstruktion, Ausführung (Law)

    1. Wendeanzeiger müssen für den Betrieb an Bord von Schiffen, die in der Binnenschifffahrt eingesetzt werden, geeignet sein. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)

    Die Messungen der abgestrahlten Funkstörungen werden entsprechend der Norm DIN EN 60945:2003 im Frequenzbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Nummer 2 müssen erf...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.02 Aufgabe des Wendeanzeigers (Law)

    Wendeanzeiger haben die Aufgabe, zur Unterstützung der Radarnavigation die Wendegeschwindigkeit des Schiffes nach Backbord und Steuerbord zu messen und anzuzeigen.

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.04 Antrag auf Typprüfung (Law)

    1. Der Antrag auf Typprüfung eines Wendeanzeigers ist bei einer Prüfstelle zu stellen. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.07 Erklärung des Herstellers (Law)

    Zu jeder Anlage muss eine Konformitätserklärung des Herstellers mitgeliefert werden.

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.08 Änderungen an typgenehmigten Anlagen (Law)

    1. Änderungen an zugelassenen Anlagen führen zum Erlöschen der Typgenehmigung. Soweit Änderungen beabsichtigt sind, sind diese der Prüfstelle...

  • BinSchUO2008Anh IX § 2.05 Einbau des Sensors (Law)

    Auf dem Sensorteil des Wendeanzeigers ist die Einbaurichtung bezogen auf die Kiellinie anzugeben. Einbauhinweise zur Erzielung einer möglichst geringen Empfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbew...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.02 Anzeige der Wendegeschwindigkeit (Law)

    1. Die Anzeige der Wendegeschwindigkeit muss auf einer linear geteilten Skala mit dem Nullpunkt in der Mitte erfolgen. Die Wendegeschwindigke...

  • BinSchUO2008Anh IX § 4.03 Anschluss von Zusatzgeräten (Law)

    1. Wenn der Wendeanzeiger eine Möglichkeit zum Anschluss von Tochteranzeigen oder ähnlichem besitzt, muss das Wendegeschwi...

  • BinSchUO2008Anh IX § 4 Einbau der Radarantenne (Law)

    1. Die Radarantenne soll so nahe wie möglich über der Mittellängsachse des Schiffes eingebaut werden. Im Strahlungsbereich der Antenne soll s...

  • BinSchUO2008Anh IX § 6 Einbau des Wendeanzeigers (Law)

    1. Der Wendeanzeiger muss vor dem Rudergänger in dessen Blickfeld angebracht sein. 2. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 7 Einbau des Positionssensors (Law)

    Für Inland-ECDIS-Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden, muss der Positionssensor, insbesondere eine DGPS-Antenne, so eingebaut werden, dass er die bestmögliche Genauigkeit erzielt und durch...

  • BinSchUO2008Anh IX § 8 Einbau- und Funktionsprüfung (Law)

    1. Vor der ersten Inbetriebnahme nach dem Einbau, bei Erneuerungen oder Verlängerungen des Gemeinschaftszeugnisses (ausgenommen nach § 2.09 N...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3 Haltevorrichtungen und Kompensiermittel (Law)

    1. Ein kardanisch aufgehängter Magnetkompass muss in einer zugehörigen Haltevorrichtung mit Kardanlagern fest montiert werden. ...

  • BinSchUO2008Anh IX § 1.06 Kennzeichnung der Geräte, Typgenehmigungsnummer (Law)

    17

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.01 Zugriff auf den Wendeanzeiger (Law)

    1. Der Wendeanzeiger muss spätestens 4 min nach dem Einschalten betriebsbereit sein und innerhalb der geforderten Genauigkeitsgrenzen arbeite...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.04 Genauigkeit der angezeigten Wendegeschwindigkeit (Law)

    Der angezeigte Wert darf nicht mehr als 2 % des Bereichsendwertes oder nicht mehr als 10 % vom wahren Wert abweichen. Der jeweils größere Wert ist zulässig (siehe Anhang zu diesem Teil II).

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.08 Unempfindlichkeit gegen magnetische Felder (Law)

    Der Wendeanzeiger muss unempfindlich sein gegen Magnetfelder, die üblicherweise an Bord von Schiffen auftreten können.

  • BinSchUO2008Anh IX § 2 Schutzabstände von magnetischen Störquellen (Law)

    1. Gleichstromführende Kabel in der Nähe des Magnetkompasses müssen doppelpolig verlegt sein. Dies gilt in Abhängigkeit von der Stromstärke i...

  • BinSchUO2008Anh IX § 2.02 Abgestrahlte Funkstörungen und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)

    1. Allgemeine Anforderungen Wendeanzeiger müssen den Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit v...

  • BinSchUO2008Anh IX § 3.07 Unempfindlichkeit gegen andere typische Schiffsbewegungen (Law)

    1. Rollbewegungen mit Neigungswinkeln bis zu 10° bei Winkelgeschwindigkeiten bis zu 4°/s dürfen keine über die Toleranzgrenzen hinausgehenden...

  • BinSchUO2008Anh IX § 5.01 Sicherheit, Belastungsfähigkeit und elektromagnetische Verträglichkeit (Law)

    Die Prüfung der Stromversorgung, der Sicherheit, der gegenseitigen Beeinflussung von Bordgeräten, des Kompassschutzabstandes, der klimatischen Belastbarkeit, der mechanischen Belastbarkeit, der Umwelt...

  • BinSchUO2008Anh IX § 9 Bescheinigung über Einbau und Funktion (Law)

    1. Nach erfolgreicher Prüfung nach § 8 stellt die zuständige Behörde, die Prüfstelle oder die anerkannte Fachfirma eine Bescheinigung nach Mu...

  • BinSchUO2008Anh IX § 5 Einbau des Radarsichtgerätes und des Bedienteils (Law)

    1. Radarsichtgerät und Bedienteil müssen im Steuerhaus so eingebaut werden, dass die Auswertung des Radarbildes und die Bedienung der Navigat...


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